Teilnahmebedingungen – Gewinnspiel für Arbeitgeber Wirtschaftsempfang
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist
Stadt Landshut, Joanna Schittko
Altstadt 315
84028 Landshut
2. Gewinnspiel Zeitraum und Ermittlung der Gewinner
Das Gewinnspiel startet am 30.10.2025 und endet am 30.10.2025. Die Ziehung und Benachrichtigung der Gewinner erfolgt am 14.11.2025. Die Gewinner werden per E-Mail durch den Veranstalter über den Gewinn informiert.
3. Teilnahme am Gewinnspiel und teilnahmeberechtigte Personen
Am Veranstaltungstag besteht die Möglichkeit sich unverbindlich als Interessent für die Teilnahme am Arbeitgeberprogramm der LandshutCARD zu registrieren. Die Registrierung erfolgt über vor Ort erhältliche Formulare. Für die Teilnahme am Gewinnspiel muss die entsprechende Option auf dem Registrierungsformular markiert sein (Checkbox). Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Formulare nehmen an der Verlosung teil. Mehrfache Registrierungen auf dieselbe Person werden nur einmal berücksichtigt.
4. Gewinne
Verlost wird eine LandshutCARD mit einem Guthaben von 200,- EUR welches bei den teilnehmenden Partnerunternehmen der LandshutCARD eingelöst werden kann. Eine Übersicht der Partnerunternehmen finden Sie unter www.landshutcard.de.
Sollte der Gewinner bereits eine LandshutCARD besitzen, kann die Aufladung ersatzweise auch auf seine Karte erfolgen.
Eine Barauszahlung des Gewinnes ist ausgeschlossen.
5. Datenschutz
Im Rahmen der unverbindlichen Registrierung als Interessent für das Arbeitgeberprogramm der LandshutCARD erfassen wir Ihre Daten auf dem Registrierungsformular, um Ihnen weitere Infos zukommen zu lassen.
Wir erheben dabei nur die Daten (Pflichtangaben), welche unbedingt notwendig sind, um Sie eindeutig identifizieren und kontaktieren zu können. Pflichtangaben sind mit einem Hinweis versehen. (*) Alle weiteren Angaben sind freiwillige Angaben um Sie korrekt ansprechen zu können.
Neben der Registrierung als Interessent verwenden wir Ihre Daten lediglich dazu, um Sie über einen eventuellen Gewinn benachrichtigen zu können.
Stand 30.11.2025